Antragstellung

Generelles
Förderanträge können seitens der Antragstellenden formlos eingereicht werden. Übliche Bestandteile eines Antrags sind: Anschreiben, Exposé, Kalkulation, Programmentwurf, Zeitplan. Bei Anträgen für Druckkostenzuschüsse (Dissertationen) empfiehlt es sich, im Stiftungsbüro anzufragen, welche Unterlagen einzureichen sind.

Fristen
Bei der Einreichung von Förderanfragen bitten wir die Antragstellenden zu beachten, dass nur solche Anträge bearbeitet werden können, die mit mindestens 4 Monaten zeitlichem Vorlauf bei der Stiftung eingehen. Dies betrifft vor allem Anträge für die Bezuschussung von:

  • Israel-Exkursionen
  • Gedenkstätten-Exkursionen
  • Dissertationen und andere Publikationen
  • Tagungen
  • Ausstellungen
  • kulturelle Veranstaltungen